21.03.2025
Bürgerbeteiligungsfonds 2025
Für Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoGs), für faktische Vereinigungen und für lose Gruppierungen von mindestens drei natürlichen Personen, die in der Gemeinde Amel wohnen, besteht wieder die Möglichkeit, Projekte im Rahmen des Bürgerbeteiligungshaushalts einzureichen.
Unterstützt werden kleinere Projekte zu allen Themenfeldern, die darauf abzielen, den öffentlichen Raum in der Gemeinde Amel lebenswerter zu gestalten, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und/oder die kulturelle Identität zu stärken.
Anträge müssen mit Hilfe eines dafür vorgesehenen Formulars schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden und die Benennung des Mehrwertes für das Allgemeinwohl, eine kurze Projektbeschreibung mit den entsprechenden Kosten und die erbrachten Eigenleistungen (Ehrenamt) beinhalten.
Infrastrukturprojekte müssen auf öffentlichem Eigentum in der Gemeinde Amel realisiert werden.
Alle Ausgaben müssen durch Rechnungen belegt werden.
Das Gemeindekollegium entscheidet innerhalb von 8 Wochen über die Zulässigkeit und die Höhe der finanziellen Förderung.
Die Frist für die Einreichung der Projektanträge endet am 15.05.2025.